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Springer-Medien dürfen nicht aus E-Mails zwischen Speer und seiner Ex-Geliebten zitieren

Rainer Speer erringt Teilerfolg im Streit um Berichte über Unterhaltsaffäre.

Berlin/Potsdam (dapd-lbg). Der ehemalige Brandenburger Innenminister Rainer Speer (SPD) hat in der juristischen Auseinandersetzung um Berichte über die sogenannte Unterhaltsaffäre einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Die Axel Springer AG darf nicht aus E-Mails zwischen dem früheren Minister und seiner ehemaligen Geliebten zitieren. Das entschied am Montag das Kammergericht in Berlin und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. Der Vorsitzende Richter Stefan Neuhaus begründete dies mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Das Kammergericht sieht aber zugleich ein hohes öffentliches Informationsinteresse an den Umständen, die zum Rücktritt Speers als Innenminister führten. Deshalb ist eine Berichterstattung über die Affäre an sich nach Ansicht der Richter zulässig. Die Entscheidung des Landgerichts, jede publizistische Nutzung der E-Mails zu verbieten, sei zu weitgehend.

Herausgekommen war die Affäre dadurch, dass offenbar Daten von Speers im Oktober 2009 gestohlenem Laptop in Umlauf gebracht wurden. Die "Bild"-Zeitung berief sich auf E-Mails zwischen Speer und seiner früheren Geliebten. Speers Anwalt reichte mehrere einstweilige Verfügungen gegen die geplante Berichterstattung ein, konnte aber Veröffentlichungen über die Affäre nicht verhindern.

Zwtl: Rücktritt nach Berichten über Unterhaltsaffäre

Infolge der Berichte trat Speer im September als Innenminister zurück. Später räumte er ein, Vater eines uneheliches Kind aus der Affäre mit einer Landesbediensteten zu sein und für das Kind jahrelang keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Die Mutter hatte für das 1997 geborene Kind jahrelang Unterhalt vom Staat kassiert.

Das Kammergericht entschied in vier Verfahren über Berufungen gegen Eilentscheidungen des Landgerichts Berlin. Die Kosten der Berufungsverfahren muss überwiegend der Springer Verlag tragen. Am Landgericht Berlin stehen aber weiterhin Urteile in der Hauptsache aus. Auch sind am Landgericht noch Klagen in Bezug auf Entschädigungsforderungen Speers gegenüber dem Springer Verlag anhängig. Nach Angaben des Verlags belaufen sich die Forderungen auf 150.000 Euro.

Nach der Entscheidung des Kammergerichts sprach Speers Anwalt Johannes Eisenberg von einem gewonnenen Prozess. Die Veröffentlichung von Zitaten aus den E-Mails sei rechtswidrig. Deshalb mache Speer auch Schadenersatzansprüche geltend.

Zwtl: E-Mail-Beschaffung durch Straftaten Dritter

Springer-Anwalt Jan Hegemann räumte eine "Etappen-Niederlage" ein. Zwar habe das Kammergericht im Grunde das Informationsinteresse bejaht. Jedoch habe es mit Blick auf die Quellen für die Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte Speers höher bewertet. Der Springer Verlag sei allerdings weiterhin der Auffassung, dass das Informationsinteresse überwiege und setze nun auf die Hauptsacheverfahren. Da auch dort Berufungen zu erwarten seien, könne der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Nach Ansicht des für Pressefragen zuständigen 10. Zivilsenats des Kammergerichts ist aus den umstrittenen E-Mails ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis der Beteiligten erkennbar. Die Beteiligten hätten darauf vertraut, dass ihre Korrespondenz nicht einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werde, sagte Neuhaus. Das verstärke den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht im Falle einer Veröffentlichung.

Der Senat halte es zudem für wahrscheinlich, dass die E-Mails durch Straftaten Dritter beschafft worden seien, ergänzte Neuhaus. Die Rechtswidrigkeit der Informationsbeschaffung könne den Redakteuren nicht verborgen geblieben sein. Andererseits sei den Redakteuren selbst keine Straftat zu unterstellen.