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Newsroom – Tim Gieselmann

Staatskanzlei weist Eilantrag von „Nius“ gegen Günther zurück

Die schleswig-holsteinische Staatskanzlei sieht keine Grundlage für eine einstweilige Verfügung gegen Ministerpräsident Daniel Günther. Seine umstrittenen Äußerungen seien nicht in amtlicher Funktion erfolgt.

Kiel – Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein weist den Antrag der rechtspopulistischen Plattform „Nius“ auf eine einstweilige Verfügung gegen Daniel Günther zurück. Die Anwälte des Landes argumentieren, der Ministerpräsident habe seine Kritik in der ZDF-Sendung von Markus Lanz als Privatmann geäußert. Daher handele es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die vor dem Verwaltungsgericht zu verhandeln sei.

 

Günther habe keine amtlichen Verlautbarungen abgegeben, auf sein Amt habe er an anderer Stelle verwiesen. Der Anwalt von „Nius“ mahnt den Politiker derweil auch als Privatperson ab und eröffnet damit ein weiteres Verfahren. Günther hatte die Website als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet und ihre Berichterstattung als „faktenfrei“ kritisiert.

 

 

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