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Verband: Bund darf freie Journalisten bei Honoraren nicht vergessen

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Kulturstaatsministerin Claudia Roth auf, bei der Definition einer Honoraruntergrenze für Künstlerinnen und Künstler die freien Journalisten nicht zu vergessen.

Berlin – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Kulturstaatsministerin Claudia Roth auf, bei der Definition einer Honoraruntergrenze für Künstlerinnen und Künstler die freien Journalisten nicht zu vergessen. Die Ministerin hatte zuvor angekündigt, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlern mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen. Nach Angaben des Deutschen Kulturrats werden in einigen Bundesländern gerade die Basishonorare erarbeitet. In welcher Höhe sie liegen sollen, ist nicht bekannt. „Für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten gilt, dass sie von ihrer kreativen Arbeit leben müssen“, sagt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall. Das müsse in angemessenem Umfang möglich sein. Die Verpflichtung, wenigstens Mindesthonorare zu zahlen, sei in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass das Urheberrechtsgesetz freiberuflich tätigen Medienschaffenden Honorare in angemessenem Umfang zubillige: „Hinter diesem Maßstab dürfen der Bund und die von ihm geförderten Kultureinrichtungen nicht zurückbleiben.“ Es müsse sich für freie Journalisten lohnen, im Auftrag von Kulturinstitutionen Texte, Fotos, Hörfunkbeiträge und Videos zu produzieren.