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Warum zofft sich Julian Reichelt mit Holger Friedrich?

Warum zofft sich Julian Reichelt mit Holger Friedrich? Hat vor Gericht gegen Reichelt gewonnen: Verleger Holger Friedrich

Warum Julian Reichelt sich mit seinem brisanten Material gegen Axel Springer ausgerechnet an Verleger Holger Friedrich wandte

Berlin – „kress pro“-Chefredakteur Markus Wiegand befasst sich in seiner „Aus unseren Kreisen“-Kolumne mit dem Streitfall Julian Reichelt gegen Axel Springer und der Frage, warum Reichelt sich mit seinem brisanten Material ausgerechnet an Verleger Holger Friedrich wandte.

 

In der Fortsetzungsgeschichte Julian Reichelt gegen Axel Springer ist schon wieder was passiert. Am 9. Juni kam es ja zum ersten Aufeinandertreffen vor dem Arbeitsgericht in Berlin, bei dem beide Parteien natürlich keine Einigung erzielen konnten.

 

Lässt man die juristischen Girlanden weg, dann wirft Springer Reichelt im Kern vor, Firmeninterna verraten zu haben. Also soll er seine Abgangsentschädigung gefälligst zurückzahlen, die das Gericht auf 2 Millionen Euro bezifferte. Plus eine Vertragsstrafe von rund 200.000 Euro.

 

Zentrale Quelle für die Argumentation Springers ist ausgerechnet Verleger Holger Friedrich. Dabei hatte Springers „Welt am Sonntag“ ihn nach dem Einstieg beim Berliner Verlag („Berliner Zeitung“) ziemlich hart angezählt und ihm vorgeworfen, für die Stasi gespitzelt zu haben. Das Bild korrigierte später der „Spiegel“: Demnach wurde Friedrich von der Staatssicherheit erpresst, zudem sagten vermeintliche Opfer zu seinen Gunsten aus.

 

Entscheidend für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht könnte womöglich sein, welches Material Reichelt Friedrich eigentlich genau angeboten und auch weitergegeben hat.

 

Nach der Darstellung von Holger Friedrich im „Manager Magazin“ ging es darin um „vertrauliche Informationen des Konzerns Axel Springer SE, konkret Vorstandskommunikation und private Kommunikation von Axel-Springer-Mitarbeitenden“.

 

Reichelt dagegen bestreitet genau das. Holger Friedrich wurde „allein der Wortlaut eines privaten Chat-Verlaufes zwischen Julian Reichelt und der anonymisierten Hauptbelastungszeugin für den gegenüber Julian Reichelt erhobenen Machmissbrauchsvorwurf des ‚Sex-on-Demand‘ übermittelt“, schreibt Reichelts Anwalt Ben Irle in einer Pressemitteilung: „Um Material aus dem Haus Axel Springer handelt es sich damit eindeutig nicht.“

 

Damit steht Aussage gegen Aussage. Voraussichtlich Mitte November geht es vor dem Arbeitsgericht weiter. Dann muss Springer den Beweis antreten, dass Reichelt tatsächlich gegen seine Abgangsvereinbarung verstoßen hat.

 

Wirklich überraschend ist ja eigentlich auch, warum Reichelt sich mit seinem brisanten Material ausgerechnet an Friedrich wandte. Die Antwort: Beide kannten sich und waren per Du. Das hat Julian Reichelt allerdings nicht daran gehindert, eine Unterlassung von Friedrich für bestimmte Aussagen zu fordern. Damit scheiterte er erst einmal, was Friedrichs „Berliner Zeitung“ umgehend im eigenen Blatt vermeldete. In der Sache ist das letzte Wort allerdings noch längst nicht gesprochen.

 

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