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dpa - Anna Ringle

Medienpolitik bringt Kriterien für Intendantengehälter ins Spiel

Die Debatte um die Höhe von Spitzengehältern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde in den vergangenen Monaten wieder lauter. In der Medienpolitik wird ein Kriterienkatalog für Transparenz ins Spiel gebracht.

Mainz (dpa) − Wie setzen sich die Intendantengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen? Die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab, plädiert hier für einen transparenten Kriterienkatalog. „Ich möchte nicht über eine Obergrenze reden, sondern darüber, dass wir Kriterien entwickeln, anhand derer wir einen Blick dafür bekommen können, wie die Gehälter zusammengesetzt sind“, sagte die SPD-Politikerin und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin der Deutschen Presse-Agentur.

 

Lesetipp: Wie viel die Chefs von ARD, ZDF, ORF und SRG verdienen hat vor wenigen Tagen der "Standard" zusammengefasst. Details hier.

 

In der Rundfunkkommission der Länder, die wesentliche Weichen der Medienpolitik vorbereitet, sei über das Thema bereits gesprochen worden. „Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, den Anstalten aufzugeben, solche Kriterien zu schaffen. Wir versuchen, da Bewegung reinzubringen“, ergänzte Raab.

 

Zu dem jüngsten Plan von Berlin und Brandenburg, eine Obergrenze für das Intendantengehalt im RBB-Staatsvertrag festzuschreiben, sagte die SPD-Politikerin: „Wir müssen hier die besondere Situation beim RBB schon würdigen. Das hat ein Rumoren bei der Politik ausgelöst.“ Damit ist die Sender-Krise rund um Vorwürfe gegen Verschwendung und Vetternwirtschaft gegen die frühere Senderspitze gemeint.

 

Raab ergänzte aber zugleich auf den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezogen: „Ich würde mir allgemeine Kriterien wünschen, etwa ein Grundgehalt und weitere Variablen wie Größe eines Hauses, Verantwortlichkeiten oder zusätzliche Aufgaben durch einen ARD-Vorsitz.“

Die SPD-Politikerin betonte zugleich: „Es muss auch für Intendantinnen und Intendanten gelten, dass man entsprechend des Wertes der Arbeit entlohnt wird.“ In den vergangenen Monaten wurde die Höhe von Senderchef-Gehältern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder stärker auch in der Politik kritisch diskutiert.

 

Hintergrund ist auch der Sturz des ARD-Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) im Sommer 2022 in die tiefe Krise, in der auch bekannt wurde, dass es ein intransparentes Boni-System für Führungskräfte gab.

 

Die Intendanten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk − die Häuser unterscheiden sich nach Größe zum Teil deutlich voneinander − werden auch unterschiedlich hoch bezahlt. Das reicht von mehr als 413 000 Jahresgehalt im Jahr 2022 (ohne Zulagen) beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) als größter ARD-Anstalt bis nun zur neuen Intendantin des RBB, deren Jahresgrundvergütung bei 220 000 Euro liegen wird. Der RBB-Verwaltungsrat hat mit Blick auf die Sender-Krise das Gehalt der neuen Senderchefin deutlich abgesenkt.

 

Zur aktuellen Debatte um die Höhe des Rundfunkbeitrags − Haushalte zahlen derzeit 18,36 Euro monatlich − sagte Raab der dpa: „Die Anstalten müssen ein Programm machen, das auch Junge erreicht und sie müssen Finanzströme so verändern, dass dies sichtbar wird. Das kommt mir bisher zu kurz.“

 

Die entscheidende Zukunftsfrage sei nicht zuerst, ob der Rundfunkbeitrag noch akzeptiert wird, sondern wer künftig die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsumiert und ob die jungen Leute dabei seien. „Diese Frage müssen wir stärker in den Vordergrund bringen.“

Mehrere Ministerpräsidenten haben einer Beitragserhöhung bereits eine Absage erteilt − obwohl die Berechnungen der unabhängigen zuständigen Finanzkommission KEF für die nächste Beitragsperiode ab 2025 noch laufen. Raab sagte darauf angesprochen: „Wir sind in einem rechtssicheren und verfassungsgerichtlich abgesicherten Verfahren. Es ist entscheidend, dass die Abläufe des dreistufigen Verfahrens ordnungsgemäß eingehalten werden.“ Sie ergänzte: „Wenn wir das nicht täten, würden wir uns angreifbar machen. Das Wesen eines Rechtsstaates ist auch die Rechtssicherheit.“

 

Man befinde sich in einem laufenden Verfahren. „Sehr klug sind wir beraten, wenn wir alle Verfahrensschritte ordnungsgemäß einhalten. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht auch die Forderung erheben darf, dass die Anstalten sparsam wirtschaften sollen.“

 

Raab, die zu den einflussreichsten Medienpolitikerinnen und Medienpolitikern in Deutschland zählt, forderte: „Die Anstalten müssen sparen und die Einnahmeseite ist gut. Durch die Umstellung von Gebühr auf Beitrag haben wir die Einnahmeseite deutlich verbreitert. Jetzt muss man sehen, was bei der KEF-Berechnung rauskommt. Im Moment ist das reine Spekulation.“

 

Derzeit erarbeitet ein von den Ländern installiertes Gremium − der Zukunftsrat − neue Impulse für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Raab sagte zum aktuellen Stand: „Wir bekommen sehr positive Signale aus dem Zukunftsrat. Es ist offensichtlich gelungen, dass wir interdisziplinär Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Blickwinkeln Medienfragen beleuchten lassen können.“ Nach der Sommerpause werde man in einen ersten Dialog treten. Bis Jahresende erwarten die Länder ein Ergebnis der Überlegungen.