Pressefreiheit
DDP

Landgericht: Hausdurchsuchung bei Journalisten nicht rechtens

Wie das Landgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss festhielt, habe kein Anfangsverdacht für eine Straftat und somit keine gesetzliche Voraussetzung für die Durchsuchung vorgelegen.

Mainz (ddp-rps). Nach dem Beschluss des Landgerichts zur unrechtmäßigen Hausdurchsuchung bei einem Journalisten üben politische Parteien scharfe Kritik an der Koblenzer Staatsanwaltschaft und am rheinland-pfälzischen Justizminister. "Die Staatsanwaltschaft muss sich den Vorwurf gefallen lassen, in vorauseilendem politischem Gehorsam gehandelt zu haben", sagte Landesvorstandssprecher Daniel Köbler am Dienstag in Mainz. Zweifel an der Neutralität der Behörde seien gerechtfertigt. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) müsse diese ausräumen, forderte Köbler. Das am Montag veröffentlichte Urteil des Landgerichts sei ein Erfolg für die Pressefreiheit.

Köbler sagte, die unrechtmäßige Durchsuchung der Wohn- und Arbeitsräume des betroffenen Journalisten werfe erneut "ein grelles Schlaglicht auf die Zustände rund um den Nürburgring". Der Verdacht liege nahe, dass ein investigativ arbeitender Journalist mundtot gemacht werden sollte. Die bisher bekanntgewordenen Details zur Nürburgring-Affäre belegten jedoch die Notwendigkeit journalistischer Kontrolle, unterstrich Köbler.

Die CDU nannte den Beschluss des Landgerichts eine "Blamage für den Justizminister". Die Landesregierung versuche von eigenem Fehlverhalten abzulenken und Personen, die an einer Aufklärung interessiert seien, zu diskreditieren, sagte CDU-Rechtsexperte Axel Wilke. Dass die Staatsanwaltschaft ohne Rechtsgrundlage eine Hausdurchsuchung angeordnet habe, sei bedenklich. "Diese Verhalten missachtet demokratische Grundwerte, die die Pressefreiheit als Kernbestandteil sehen", sagte Wilke.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Nürburgring-Affäre Anfang Juni die Räume eines Journalisten durchsucht und dabei Akten und Computer beschlagnahmt. Die Ermittler warfen dem Mann Verrat von Geschäftsgeheimnissen vor, weil er in einem Artikel aus internen Unterlagen der Nürburgring GmbH zitiert hatte. Außerdem wurde er des Verstoßes gegen das Urheberrecht beschuldigt. Das Koblenzer Landgericht erklärte die Durchsuchung für nicht rechtens. Den Richtern zufolge hatte kein Anfangsverdacht für eine Straftat vorgelegen, womit die gesetzliche Grundlage für die Razzia fehlte.