Pressefreiheit
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Pressefreiheit gewahrt: Journalistengewerkschaften loben Gesetz zu Geschäftsgeheimnissen

Mit der beschlossenen Neuregelung werden geheime Unternehmensinformationen besser vor rechtswidriger Veröffentlichung und Nutzung geschützt.

Berlin (dpa) − Journalistengewerkschaften haben den Bundestag für das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gelobt. Mit der am späten Donnerstagabend beschlossenen Neuregelung werden geheime Unternehmensinformationen besser vor rechtswidriger Veröffentlichung und Nutzung geschützt.

Das Gesetz wendet sich vor allem gegen Wettbewerber, die ihre Konkurrenz ausspionieren − ursprünglich war aber befürchtet worden, es werde auch die Arbeit von investigativen Journalisten deutlich erschweren. Nach breiter Kritik wurde nun eine Ausnahme für Hinweisgeber und Journalisten eingefügt. Geschützt sind zudem nur Geschäftsgeheimnisse, bei denen „ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht“.

„Der Bundestag hat einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland gemacht“, erklärte die Vorsitzende der Deutschen Journalisten-Union, Tina Groll, am Freitag. „Gerade investigativ tätige Kolleginnen und Kollegen müssen Zugang zu Informationen bekommen und gleichzeitig ihre Quellen schützen können.“ Auch der Deutsche Journalistenverband hatte sich hinter das geänderte Gesetz gestellt.