Recht
dpa

Regierungschef, ganz privat? − Urteil zu Wowereit-Fotos im September

Wo hört für einen Politiker das Leben in der Öffentlichkeit auf, wo beginnt das Private? Ein Streit um Aufnahmen von Klaus Wowereit in der „Bild“ zeigt: Die Grenzziehung ist schwierig.

Karlsruhe/Berlin (dpa) − Ein Streit um Fotos in der „Bild“-Zeitung von Klaus Wowereit in seiner Zeit als Regierungschef von Berlin hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Ein Fotograf hatte die Bilder, die den SPD-Politiker bei einem privaten Abendessen in der Berliner „Paris Bar“ zeigen, im Januar 2013 durch die Scheibe aufgenommen − am Abend vor einem Misstrauensantrag im Abgeordnetenhaus gegen Wowereit wegen der Pannen beim Bau des Hauptstadtflughafens BER. Die „Bild“ betextete die Aufnahmen in ihrer Berlin-Ausgabe unter anderem mit den Worten, Wowereit wirke vor der Abstimmung „ersichtlich entspannt“ und genehmige sich einen Drink. 

 

Der heute 62-Jährige hatte erfolgreich auf Unterlassung geklagt. Dagegen wehrt sich der Springer-Verlag vor dem BGH. Die Karlsruher Richter wollen ihr Urteil erst am 27. September verkünden.

Für den Verlag brachte BGH-Anwalt Achim Krämer vor, dass es in dem als Promi-Treff bekannten Restaurant naturgemäß um „sehen und gesehen werden“ gehe. Wowereit habe klar sein müssen, dass er dort das Risiko eingehe, fotografiert zu werden. Ein Politiker, der unter Druck stehe, könne damit unterschiedlich umgehen. Es gebe „keinen Zweifel, dass das eine Situation ist, die zeitgeschichtliche Bedeutung hat“.

„Die „Paris Bar“ ist ein Lokal wie jedes andere“, konterte Anwältin Cornelie von Gierke für die Gegenseite. Wowereit, der mit dem Gründer der Modemesse „Bread & Butter“, Karl-Heinz Müller, und dessen Frau zu Abend aß, habe in einer Ecke und nicht am Fenster gesessen. Er habe ein berechtigtes Interesse gehabt, in diesem Moment nicht heimlich abgelichtet zu werden. „Es handelt sich um eine rein private Situation.“ (Az. VI ZR 310/14)