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„Correctiv“ geht in Berufung im Streit um Potsdamer Treffen

„Correctiv“ geht in Berufung im Streit um Potsdamer Treffen Justus von Daniels (Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

„Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels verteidigt die umstrittene Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ weiterhin vor Gericht. Im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin geht es um die Frage, ob zentrale Aussagen zur Einordnung des Potsdamer Treffens zulässig sind.

Berlin – Das Rechercheportal „Correctiv“ hat im Streit um seine Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen Berufung eingelegt. Damit reagiert die Redaktion auf ein Urteil des Landgerichts Berlin, das zwei Aussagen aus dem Text „Geheimplan gegen Deutschland“ für unzulässig erklärt hatte.

 

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, wie ein Treffen im November 2023 in einem Hotel bei Potsdam rechtlich und journalistisch einzuordnen ist. Über die Veranstaltung, an der auch Politiker von AfD und CDU teilgenommen haben sollen, hatte „Correctiv“ im Januar 2024 berichtet. Der Beitrag löste bundesweit Demonstrationen gegen Rassismus und Ausgrenzung aus.

 

Das Landgericht Berlin untersagte unter anderem die Aussage, es habe sich bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gehandelt. Die Richter bezeichneten diese Formulierung als „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig“.

 

„Die Bewertung der Pressekammer verharmlost den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels der Deutschen Presse-Agentur.

 

Die rechtliche Bewertung der Berichterstattung fällt bislang unterschiedlich aus. So hatte das Landgericht Hamburg Ende 2025 Klagen anderer Beteiligter abgewiesen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich bei der umstrittenen Formulierung nicht zwingend um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine einordnende Meinungsäußerung handeln könne.

 

Der juristische Vertreter einer der Beteiligten sprach hingegen von einer „Täuschung der Leser“. „Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten“, sagte der Anwalt Carsten Brennecke der „Welt“.

 

„Correctiv“ wiederum sieht sich durch die Berliner Entscheidung in zentralen Punkten nicht widerlegt und verweist auf frühere Urteile, in denen die Berichterstattung als zulässig bewertet worden sei. Zudem widerspreche die aktuelle Begründung aus Sicht der Redaktion auch anderen gerichtlichen Einordnungen des Begriffs „Remigration“.

 

Das Verfahren wird nun im Berufungsverfahren weitergeführt. Ein Termin für eine Entscheidung steht noch nicht fest.

 

 


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