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DJV kritisiert Hausverbot für ARD-Sportjournalisten

Verband sieht Beschränkung kritischer Berichterstattung durch Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Welche Journalisten betroffen sind.

Berlin – Der Deutscher Journalisten-Verband (DJV) hat die verweigerte Akkreditierung zweier ARD-Sportjournalisten sowie ein gegen sie ausgesprochenes Hausverbot kritisiert. Betroffen sind die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus.

 

Anlass ist eine Pressekonferenz der Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), die am Donnerstag in Berlin stattfand. Nach Angaben des DJV wurde den beiden Journalisten zunächst die Akkreditierung verweigert, zudem sei am Vormittag ein Hausverbot für die Veranstaltung ausgesprochen worden. Bei der Pressekonferenz waren demnach keine Bild- und Tonaufnahmen zugelassen.

 

Thema der Veranstaltung sollte die kritische Berichterstattung der beiden Journalisten im Auftrag der ARD über den Verband sein. Seppelt und Mebus hatten unter anderem über ein mutmaßliches Klima der Angst sowie Einschüchterungen von Athletinnen und Athleten berichtet.

 

DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sprach von schwerwiegenden Vorwürfen, über die Transparenz hergestellt werden müsse. Es sei selbstverständlich, dass auch Kritiker Zugang zu einer Pressekonferenz erhalten müssten. Das Hausverbot bezeichnete er als „unglaublichen Vorgang“.

 

Die DESG teilte unterdessen mit, sie halte die Berichterstattung der betroffenen Journalisten für diffamierend und einseitig und habe Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

 

 

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