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„KI darf keine Einbahnstraße sein“ – Verlage pochen auf fairen Umgang mit journalistischen Inhalten

Journalistische Inhalte werden zunehmend zur Trainingsbasis für KI-Systeme – oft ohne Zustimmung und Vergütung. Mit der „Erklärung von Zürich“ fordern Verleger aus dem DACH-Raum klare Regeln, politische Rückendeckung und ein starkes Leistungsschutzrecht.

Zürich – Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert Wirtschaft und Gesellschaft – auch die Medienbranche steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Während KI enorme Potenziale etwa bei der Recherche oder Content-Aufbereitung bietet, wächst zugleich die Sorge um die faire Nutzung journalistischer Inhalte.

 

Bei einem Treffen der Verlegerverbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg (DACHLux) bekräftigten Medienhäuser ihre Forderung nach einem gerechten Umgang mit redaktionellen Inhalten im KI-Zeitalter. In der „Erklärung von Zürich“ fordern die Verbände Transparenz, Fairness und Respekt vor geistigem Eigentum von KI-Anbietern – nicht als Maximalforderungen, sondern als Grundlage für einen funktionierenden digitalen Markt.

 

„Verlage und Redaktionen können nicht tatenlos zusehen, wie ihre Inhalte von KI-Plattformen genutzt werden, ohne dass dafür eine angemessene Vergütung erfolgt“, betont der Schweizer Verlegerverband (VSM), der die Erklärung mitinitiiert hat. Besonders problematisch: Internationale Tech-Konzerne könnten heute KI-Modelle mit journalistischen Inhalten trainieren, ohne Zustimmung oder finanzielle Gegenleistung.

 

Rückenwind kommt aus der Politik

Mit der Annahme einer Motion der liberalen Schweizer Ständerätin Petra Gössi hat der Ständerat ein klares Signal gesendet. Die Initiative fordert einen gezielten Schutz geistigen Eigentums gegenüber KI-Systemen. Die Botschaft: Eine freie demokratische Öffentlichkeit braucht unabhängigen Journalismus – und dieser braucht rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die sein Überleben sichern.

 

Besondere Aufmerksamkeit gilt nun der angekündigten Gesetzesvorlage zum Leistungsschutzrecht. Sie soll eine zentrale Lücke im Urheberrecht schließen. Der Verlegerverband VSM hofft auf Fortschritte – und macht klar: Inhalte dürfen nicht ohne Zustimmung in KI-Systeme eingespeist werden.

 

„Die Erklärung von Zürich ist unser Kompass“, so der VSM. „Sie steht für ein geeintes, zukunftsfähiges Medien- und Verlagswesen in der Schweiz und in Europa.“