Vermischtes
Newsoom

Macht die „Rhein-Zeitung“ Schleichwerbung?

Macht die „Rhein-Zeitung“ Schleichwerbung? Ist Verleger und macht auch in Sockelleisten-Heizungen: Walterpeter Twer (Foto: Rhein-Zeitung/Kevin

Walterpeter Twer ist nicht nur Verleger der „Rhein-Zeitung“, sondern macht auch in Sockelleisten-Heizungen. „kress pro“ über einen Fall, wo Werbung und Redaktion nicht klar getrennt erscheinen.

Koblenz – Urteilen Sie selbst: Mitte Januar erschien in der „Rhein-Zeitung“ eine ganze Seite über die Sockelleistenheizung Sokotherm. Ein Mentor des Unternehmens und der Geschäftsführer gaben ausführlich Auskunft über die Vorteile der Technik. In der Bildzeile heißt es: „Sokotherm ersetzt bestehende Heizsysteme wie klassische Heizkörper“ und „erzeugt durch Strahlungswärme an Wand und Objekt spürbare Behaglichkeit in Räumen“. Der Markenname Sokotherm wird 35-mal genannt. Wer das Interview geführt hat (mit so bahnbrechenden Fragen wie: „Hat Ihnen schon mal jemand gesagt, dass das System fast zu einfach sei?“), bleibt offen, schreibt Chefredakteur Markus Wiegand

in seiner aktuellen „Kreise“-Kolumne in „kress pro“ und weiter:


Auch der Name von Walterpeter Twer fällt nicht. Er steht als Verleger der Zeitung im Impressum und ist gleichzeitig Gesellschafter von Sokotherm, die er auch nach außen vertritt, wie die Website festhält. Praktischerweise ist der Sitz des Heizungsunternehmens in Bremberg, seinem Wohnort.

Davon erfahren die Leserinnen und Leser allerdings nichts. Wir haben die „Rhein-Zeitung“ gefragt, warum das so ist und ob sie nicht gegen Ziffer 7 des Pressekodex des Presserates verstoßen hat: Trennung von Werbung und Redaktion. Trotz eines Vorlaufs von sechs Tagen ließ das Unternehmen die Fragen zunächst unbeantwortet und bat um eine Fristverlängerung von rund zwei Wochen, weil der Geschäftsführer im Urlaub weilt. Wir reichen die Antwort dann gerne nach.

 

Um der Transparenz auch in eigener Sache zu genügen, weisen wir gerne darauf hin, dass Twer „kress“ vor einigen Jahren verklagt hat, weil wir darüber berichtet haben, wie er in den Besitz von Sokotherm gekommen ist. Darüber war er nämlich mit dem Erfinder des Systems in heftigen Streit geraten. Twer wollte von „kress“ 1,3 Millionen Euro Schadensersatz und verlor schließlich vor Gericht. Damals hatte er damit argumentiert, dass der Wert des Unternehmens durch die kritische Berichterstattung fast ins Bodenlose gefallen sei. Jetzt zeigt sich: Ganz so schlimm war es wohl doch nicht.