Köln – Der Podcaster Ben Berndt hat Klage gegen die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen eingereicht. Wie die „Welt“ berichtet, hat sein Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen einen Bescheid der Medienaufsicht erhoben. Nach Angaben von Legal Tribune Online (LTO) bestätigte das Gericht den Eingang der Klage. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 K 7963/26 geführt.
Hintergrund ist ein Interview Berndts mit dem AfD-Politiker Björn Höcke. Die Landesanstalt für Medien NRW wirft dem Podcaster vor, gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben, weil er einer falschen Aussage seines Gesprächspartners nicht widersprochen beziehungsweise diese nicht eingeordnet habe.
Wie LTO berichtet, hatte die Medienanstalt das Verfahren im September ohne Sanktionen abgeschlossen. An ihrer Einschätzung, dass ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorliege, hielt sie jedoch fest.
Berndt will diese Feststellung nun gerichtlich überprüfen lassen. Nach Darstellung der „Welt“ richtet sich seine Klage gegen den Vorwurf der mangelnden journalistischen Sorgfalt.
Damit beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Köln mit der Frage, welche Pflichten journalistisch-redaktionelle Podcastangebote bei Interviews haben und inwieweit sie Aussagen ihrer Gesprächspartner überprüfen oder einordnen müssen.
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