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Streit um Potsdamer Treffen: Correctiv kontert vor Gericht

Streit um Potsdamer Treffen: Correctiv kontert vor Gericht David Schraven (Foto: Correctiv/Ivo Mayr)

Correctiv-Publisher David Schraven will vor Gericht mit acht eidesstattlichen Versicherungen die Richtigkeit der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ garantieren. Er tritt so einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Ulrich Vosgerau entgegen, der am Potsdamer Treffen teilgenommen hatte. Auch Vosgerau hat eidesstattliche Erklärungen im Gepäck.

Berlin – Das gemeinnützige Recherchenetzwerk Correctiv veröffentlichte am 10. Januar 2024 die Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“. Seitdem gingen Hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus auf die Straße.

 

Die Enthüllungen von Correctiv über das Geheimtreffen in Potsdam beschäftigt nun auch das Hamburger Landgericht. Das Gericht hat bestätigt, dass der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau über seinen Anwalt Carsten Brennecke eine einstweilige Verfügung beantragt hat. Vosgerau war bei dem Treffen in Potsdam mit dabei. Dort soll über eine „Remigration“ gesprochen worden sein. Vosgerau sieht sich in dem Correctiv-Bericht in ein falsches Licht gerückt und greift einzelne Passagen der Veröffentlichung an. Seinem Antrag liegen sieben eidesstattliche Erklärungen von Teilnehmenden des Treffens bei.

 

Der Konter läuft
Correctiv setzt noch einen drauf: Sieben Mitglieder aus der Redaktion sowie Publisher David Schraven versichern nun unter Eides statt, dass aus ihrer journalistischen Sicht gesichert ist, dass die Correctiv-Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung richtig wiedergeben.

In einem Artikel in eigener Sache heißt es: „Correctiv hat sehr zuverlässige Quellen und hat daher keinerlei Zweifel an der Darstellung in dem CORRECTIV-Artikel. Die Dokumente wie die Einladungsschreiben, die wir zitieren, liegen uns zudem vor. Wir haben alle Belege sorgfältig geprüft. Über unsere Quellen können wir allerdings keine Auskunft geben, denn Quellenschutz ist ein elementarer und oft geübter Grundsatz im Investigativjournalismus, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Würden wir unsere Quellen nicht schützen, würden uns Menschen, die sich mit brisanten Informationen an uns wenden, nicht mehr vertrauen.“

 

Correctiv-CEO David Schraven unterstreicht: „Wir stehen entschlossen hinter unseren Enthüllungen. Mit den eidesstattlichen Erklärungen machen wir klar: Wir garantieren die Richtigkeit unserer Recherche mit unserer persönlichen Freiheit und dem Medienhaus Correctiv als Sicherheit.“

Justus von Daniels fügt hinzu: Der Text habe mit den Mitteln der investigativen und in Teilen verdeckten Recherche brisante Erkenntnisse offenbart. Menschen aus ganz Deutschland zogen daraus ihre Schlüsse und engagierten sich vielfältig für die Demokratie. Bei Correctiv sei die verantwortungsvolle Arbeit mit Quellen ein wesentlicher Grundsatz, so der Chefredakteur von Correctiv.

 

In der vergangenen Woche sagte Anette Dowideit von Correctiv in einem viel beachteten Interview mit der KNA: „Wir haben die Teilnehmer des Treffens, die wir im Text zitieren, vor der Veröffentlichung aber mit den Inhalten konfrontiert - niemand hat sie grundsätzlich dementiert. Das spricht doch stark dafür, dass die Informationen richtig sind.“

 

Zu den sieben eidesstattlichen Versicherungen von Teilnehmenden des Potsdamer Treffens erklärte die Correctiv-Vize: „Wir schauen uns das an, sehen es aber auch entspannt. Denn unserem Verständnis nach wird darin weder das Treffen noch das besprochene Thema infrage gestellt.“

 

In ihrem jüngsten Artikel in eigener Sache legt die Redaktion nach: „Ulrich Vosgerau versucht, durch Medienstatements aus seinem Lager dieses Verfahren nun hochzustilisieren. Seinem Antrag liegen sieben eidesstattliche Erklärungen von Teilnehmenden des Treffens bei. Soweit dort überhaupt Tatsachen versichert werden, betreffen diese Äußerungen, die von Correctiv in der Recherche nie aufgestellt wurden.“