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Urteil im Prozess um Nötigung von Ottfried Fischer erwartet

Einem früheren "Bild"-Zeitungsredakteur wird vorgeworfen, Fischer mit einem Sex-Video unter Druck gesetzt zu haben, um ein Exklusiv-Interview mit ihm zu bekommen.

München (dapd-bay). Im Berufungsprozess gegen einen früheren "Bild"-Zeitungsredakteur wegen Nötigung des Schauspielers Ottfried Fischer wird am Dienstag (17. Mai) vor dem Münchner Landgericht ein Urteil erwartet. Dem Reporter wird vorgeworfen, Fischer mit einem Sex-Video unter Druck gesetzt zu haben, um ein Exklusiv-Interview mit ihm zu bekommen.

Der Journalist hatte Fischer mit einem heimlich aufgenommenen Film konfrontiert, das den Schauspieler in Aktion mit zwei Prostituierten zeigt. Im Oktober wurde der Reporter vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Fischer, der Nebenkläger in dem Prozess ist, fühlte sich erpresst. Ohne den Hinweis des Reporters auf das Video in seinem Besitz hätte er der "Bild"-Zeitung kein Interview zur Sex-Affäre gegeben, sagte er aus. Der Journalist hingegen beteuerte, er habe niemals mit der Veröffentlichung der brisanten Aufnahmen gedroht.

Fischers Anwalt sagte, seinem Mandanten gehe es nicht um das Strafmaß. Vielmehr wolle er die seiner Meinung nach illegalen Methoden der Boulevardpresse aufzeigen. Die Anwälte des Journalisten und der Axel Springer Verlag sehen indes durch das Urteil der ersten Instanz die Pressefreiheit in Gefahr.