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Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Kriegsverbrecher-Akte

Der Reporter erhofft sich neue Erkenntnisse über Brunner, einem der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher.

Leipzig (dpa) − Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den NS-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 21.18) Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses hatte die Weigerung des Inlandsgeheimdienstes, dem Journalisten der „Bild“-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind.

 

Der Reporter erhofft sich neue Erkenntnisse über Brunner, einem der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher. Der SS-Mann hatte sich aus Deutschland nach Syrien abgesetzt, wo er 2001 gestorben sein soll.