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"Report": Bundesregierung täuscht Öffentlichkeit bei PR-Kampagne

Der Vorwurf lautet verbotene politische Schleichwerbung.

Mainz/Berlin, 7. Juli (AFP) - Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen ermittelt nach einem Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" im Zusammenhang mit einer PR-Kampagne des Bundesgesundheitsministerium zur Gesundheitsreform wegen verbotener politischer Schleichwerbung. Gegenstand der Ermittlungen seien Radiostationen, die vorproduzierte Hörfunkbeiträge des Ministeriums über die angeblichen Vorzüge der Reform ausgestrahlt haben könnten, sagte der Sprecher der Landesmedienanstalt, Peter Widlok, am Montag in Düsseldorf auf Anfrage. Sollten sich solche Sender finden, drohten ihnen Strafen von einer öffentlichen Rüge bis zu Geldbußen. Nicht betroffen von den Ermittlungen sei aber das Ministerium.

Wie "Report Mainz" berichtet, täuschte die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Kampagne die Öffentlichkeit. Auf eine Anfrage der Linkspartei, ob für die Kampagne komplett sendefähige Hörfunkberichte erstellt wurden, erklärte die Bundesregierung, dies sei nicht der Fall gewesen. Dem Bericht zufolge hatte aber eine PR-Agentur ab April 2007 vier solcher Beiträge im Auftrag des Ministeriums erstellt und verbreitet.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte zu dem Vorwurf von "Report Mainz", zum Zeitpunkt der Antwort auf die Anfrage sei nicht bekannt gewesen, dass von der PR-Agentur moderierte Hörfunkbeiträge angeboten wurden. Dies sei auch nicht Gegenstand des Auftrags des Ministeriums gewesen. Seit dem vergangenen Jahr würden außerdem grundsätzlich keine derartigen Beiträge mehr in Auftrag gegeben.

Zu der Anfrage der Linkspartei war es infolge einer vor einem Jahr bekannt gewordenen PR-Kampagne des Bundesfamilienministeriums gekommen, bei der ebenfalls fertig produzierte, scheinbar journalistische Beiträge zum Elterngeld in Redaktionen platziert wurden. Laut Widlok brachte der damalige Fall keinerlei Sanktionen. Es sei nicht mehr nachweisbar gewesen, welcher Sender die Beiträge ausgestrahlt hatte. Auch bei den neuen Vorwürfen rechne er nicht damit, dies herausfinden zu können, da die Radiostationen nur drei Monate lang ihre Sendungen speichern müssen. Die Landesmedienanstalten hätten dafür nun zum wiederholten Male die Sender um Sensibilität für Schleichwerbung gebeten.

ran/lan