Recht
Newsroom

Beim Sebastian-Edathy-Prozess: Es darf getwittert werden, aber nur mit dem Computer

Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Das gilt auch bei der Berichterstattung aus dem Sebastian-Edathy-Prozess. Von Bülend Ürük.

Verden - Unzählige Prozessbeobachter von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern, Tageszeitungen, Magazinen und Nachrichtenagenturen haben am vergangenen Montag den Prozessauftakt verfolgt.

Dem ehemaligen SPD-Bundespolitiker, der sich als Vorsitzender des NSU-Ausschusses Meriten verdient hatte, wird unter anderem vorgeworfen, Kinderpornografie konsumiert zu haben. Am vergangenen Freitag hatte Newsroom.de zuerst berichtet, wie Sebastian Edathy versucht hatte, "Zeit"-Investigativ-Reporter Christian Fuchs einzuschüchtern.

 

HEUTE PROZESS-AUFTAKT IM KINDERPORNO-FALL Muss #Edathy in den Knast? http://t.co/MBvolE8vnZ pic.twitter.com/z57iwFiXbq

— NIKOLAUS HARBUSCH (@HARBUSCH_) 23. Februar 2015

Die Berichte über Sebastian Edathy finden in den Onlinemedien viele Leserinnen und Leser, gehören auch bei den großen Nachrichtenportalen zu den Klickbringern. Klar, dass da auch das Interesse besteht, direkt aus dem Gerichtssaal live zu berichten.

Wie Journalisten berichten dürfen

In seiner Pressemitteilung vom 18. Februar 2015 stellt das Landgericht Verden erneut fest:

„Die Medienvertreter werden - klarstellend - darauf hingewiesen, dass Laptops als Arbeitsgerät mit in den Sitzungssaal gebracht werden dürfen, die Herstellung von Ton- oder Bildaufnahmen während der Sitzung aber untersagt ist.


Bitte haben Sie Verständnis, dass Live- Übertragungen im Gerichtsgebäude (einschließlich Sitzungssaal) nicht gestattet sind.“

Das gilt für das komplette Hauptverfahren, das am Montag, 2. März, um 10 Uhr mit der Befragung eines Sachverständigen und zweier Zeugen im Schwurgerichtssaal fortgesetzt werden soll.

Richterin Katharina Krützfeldt, für die Pressearbeit am Landgericht Verden verantwortlich, erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: „Laptops sind für Journalisten (ausschließlich) als Arbeitsgerät gestattet, d.h. damit auch die schriftlichen Mitteilungen aus dem Gerichtssaal nach draußen.

Dies gilt ausschließlich für Laptops, nicht für Handys.

Bei Verstoß, also Bild- und Tonübertragung aus dem Gerichtssaal mittels Laptop und Benutzung des Handys droht der Ausschluss des Journalisten, mindestens aber die Wegnahme des Gerätes.“

Heißt also, dass zwar keine Bilder oder Tonaufnahmen erstellt werden dürfen, Aktivitäten in Social Media - zum Beispiel auf Twitter oder Facebook - aber erlaubt sind, solange sie von einem Laptop gesteuert werden; sogar ein Liveticker direkt aus dem Gerichtssaal wäre da möglich.

 

"Verstoß gegen faires Verfahren, weil in 25 Fällen Informationen weitergegeben worden sein sollen" so #Edathy Anwalt.

— Sarah Tacke (@TackeSarah) 23. Februar 2015

Genutzt hat die Möglichkeit am ersten Verhandlungstag übrigens direkt die ZDF-Reporterin Sarah Tacke. Sie hat bereits am 23. Februar live aus dem Gerichtssaal über Twitter berichtet.

Und da soll noch jemand sagen, so ein Gericht in Deutschland ist fortschrittsfeindlich. Handy nein, Computer ja; In dieser Form sind die vom Gericht aufgestellten Regeln vor allem nur eins - Makulatur. 

Bülend Ürük