Vermischtes
KNA

Presserat spricht mehrere Rügen wegen Schleichwerbung aus

Eigentlich müssen Redaktionen ihre journalistischen Inhalte von der Werbung strikt trennen. Immer wieder überschreiten Medien aber diese Grenze. In mehreren Fällen hat sich nun der Presserat eingeschaltet.

Berlin (KNA) – Der Deutsche Presserat hat mehrere Medien wegen Schleichwerbung gerügt. Im Juni sprach das Kontrollgremium der deutschen Presse insgesamt 18 Rügen aus. Das gab der Presserat am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt.


Gerügt wurden unter anderem die Fernsehzeitschrift „Hörzu“ für Schleichwerbung für einen Anbieter von Internet-TV und der Online-Auftritt der „Bild“-Zeitung für Schleichwerbung für eine Lampe. Der Online-Auftritt des „Kölner Stadt-Anzeigers“ erhielt eine Rüge wegen Schleichwerbung für ein lokales Fitnesscenter, das „Berliner Abendblatt“ und die „Lippische Wochenzeitung“ wegen nicht gekennzeichneter Werbung für eine Investment-Plattform. Auch der Bericht über einen Lagerverkauf eines bekannten Buchverlags in der „Berliner Zeitung“ überschritt dem Presserat zufolge die Grenze zur Schleichwerbung.


Für andere Verstöße wurden vor allem die „Bild“-Zeitung und die „Berliner Zeitung“ gerügt. So habe die „Bild“ unter anderem alle Teilnehmer einer Demonstration gegen die Neugründung der AfD-Jugendorganisation als gewaltbereit dargestellt. Darin sieht der Presserat einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Aus demselben Grund erhielt die „Bild“-Redaktion eine Rüge für die Berichterstattung über gefährdete Afghanen, die die Redaktion außerdem erst Tage nach Bekanntwerden des Fehlers korrigierte. Zudem habe die Zeitung in einem Beitrag über ein Interview mit US-Präsident Trump dessen Falschaussagen nicht ausreichend eingeordnet.


Irreführung und Diskriminierung
Die „Berliner Zeitung“ erhielt eine Rüge für einen massiv irreführenden Artikel über eine Feuerpause in der Ukraine. Die Redaktion hatte ein russisches Angebot für eine Feuerpause über Weihnachten aus dem Jahr 2023 in einem Artikel im Jahr 2025 so dargestellt, als sei es aktuell. Das sei ein schwerer Verstoß gegen die Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht.


Die „Dithmarscher Landeszeitung“ erhielt eine Rüge, weil sie in sechs Beiträgen innerhalb eines halben Jahres die Nationalität eines Tatverdächtigen genannt hatte, obwohl sie mit dem angeblichen Verbrechen nichts zu tun hatte und obwohl es sich nur um geringfügige Straftaten gehandelt hatte. Diese Berichterstattung ist laut Presserat diskriminierend.


Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex. Dieses Regelwerk hat sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben. Er wird von den Verlegerverbänden BDZV und MVFP sowie den Journalismus-Gewerkschaften DJV und DJU getragen.

 

 

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