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Tichy gegen „Correctiv“: Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden

Roland Tichy gewinnt vor Gericht gegen „Correctiv“. Im Streit ging es um einen Artikel zum Klimawandel. Das Recherchekollektiv hatte ihn mit einem „teils falsch“-Stempel versehen.

Karlsruhe – Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe müssen die Faktenchecker von „Correctiv“ den „teils falsch“-Stempel auf einem Bericht des Magazins „Tichys Einblick“ auf Facebook entfernen.

 

In dem Verfahren ging es darum, ob das von Facebook als Faktenchecker beauftragte Journalisten- und Recherchebüro „Correctiv“ einen Bericht als „teils falsch“ bewerten darf. Die Richter urteilten nun in zweiter Instanz, der Prüfeintrag sei für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer „missverständlich“ gewesen.

 

Roland Tichy, Gründer und Chefredakteur des Meinungsmagazins, hält das Urteil für wegweisend. „Es ist nicht Aufgabe von so genannten Faktencheckern darüber zu entscheiden, ob Meinungen und Einschätzungen anderer Journalisten richtig sind“, so Tichy.