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KNA

Gericht weist Christian Ulmens Beschwerde gegen den „Spiegel“ weitgehend zurück

Die Vorwürfe gegen den Schauspieler haben hohe Wellen geschlagen. Ein Gericht hat nun entschieden, dass der Bericht des „Spiegel“ in den meisten Punkten zulässig war. Endgültig ist das aber noch nicht.

Hamburg (KNA) – Der „Spiegel“ hat bei der Berichterstattung über die Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen keine schweren Fehler gemacht. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor. Ulmens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde in vier von fünf Punkten zurückgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

 

Der „Spiegel“ hatte im März über die Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, berichtet. Demnach soll Ulmen digitale und körperliche Gewalt gegen Fernandes ausgeübt haben. Er soll unter ihrem Namen Fake-Profile in sozialen Medien erstellt und über die Profile sexualisierte Kontakte mit Männern aufgenommen haben. Im Zuge dessen soll er auch Bildmaterial versandt haben, das den Eindruck erwecken sollte, Fernandes bei intimen Handlungen zu zeigen. Außerdem gibt es den Vorwurf häuslicher Gewalt.

 

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Beschluss des Landgerichts ist keine strafrechtliche Entscheidung. Die Richter befassten sich nicht mit den Vorwürfen an sich, sondern im einstweiligen Rechtsschutz nur mit der Frage, ob der „Spiegel“ in dieser Form über die Vorwürfe berichten durfte.

 

Gericht: Bericht über Deepfakes zulässig

Das Gericht erließ lediglich in einem Punkt eine einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“. Dieser darf nun vorerst nicht mehr berichten, dass Ulmen zu einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca nicht erschienen sei, ohne darauf hinzuweisen, dass er nicht geladen und der Termin aufgehoben gewesen sei.

 

Das Magazin darf vorerst weiter berichten, dass Fernandes ihrem Ex-Mann vorwirft, sie bedroht und körperlich angegriffen zu haben. Fernandes’ Kernvorwurf, also die Berichte über die Fake-Profile, die Ulmen von seiner Frau im Netz erstellt haben und über die er Männer in sexualisierter Weise kontaktiert haben soll, hatte Ulmen in dem Verfahren gegen den „Spiegel“ nicht angegriffen.

 

Das Gericht entschied außerdem, dass es angesichts der vorliegenden Indizien gerechtfertigt sei, über den Verdacht zu berichten, Ulmen habe Deepfake-Videos, also mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz gefälschtes Bildmaterial, von Fernandes verbreitet. Der „Spiegel“ hatte diesen Vorwurf nicht explizit erhoben. Das Gericht entschied aber, dass durch den Gesamtkontext des Artikels dieser Eindruck entstehe – und dass diese Berichterstattung möglich sei. Der Vorwurf, dass Ulmen die Deepfakes auch selbst erstellt habe, lasse sich aus der „Spiegel“-Berichterstattung nicht ableiten, so das Gericht.

 

Interesse der Öffentlichkeit

Auch über den E-Mail-Verkehr zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger durfte der „Spiegel“ berichten, entschied das Hamburger Gericht. Ulmens Äußerung, dass er in Bezug auf die Fake-Profile und die darüber eingegangenen sexualisierten Kontakte „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt habe, durfte der „Spiegel“ in diesem Zusammenhang zitieren.

 

Diese Berichte schränken Ulmen dem Gericht zufolge zwar durchaus in seinem Recht auf Schutz der Privatsphäre ein. Das Gericht räumte den Interessen des Mediums aber höhere Priorität ein – auch weil sowohl Ulmen als auch Fernandes prominente Personen seien. Außerdem habe die Öffentlichkeit wegen einer möglichen Strafbarkeitslücke in Hinblick auf Deepfakes ein besonderes Interesse an dem Fall.

Christian Ulmen kann nun innerhalb von zwei Wochen beim Hanseatischen Oberlandesgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Gegen die einstweilige Verfügung in Bezug auf die Berichterstattung über das Gerichtsverfahren in Spanien kündigte der „Spiegel“ am Freitag bereits seinerseits eine Beschwerde an.

 

 

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